Lindauer Carneval Club grün-gelb e.V.

gibt sich zur Satzung vom 06. Mai 2011 folgende

 

G e s c h ä f t s o r d n u n g

vom 24. April 2015

1. Mitgliedschaft und Beiträge

Alle aktiven und passiven Mitglieder sind über den Verein gegenüber Unfällen versichert, die bei Vereinsaktivitäten entstanden sind. Vorausgesetzt, der entsprechende Mitgliedsbeitrag wurde fristgemäß entrichtet.

Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages entscheidet die Jahreshauptversammlung.

Der geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, diese Gelder ganz oder teilweise zu erlassen oder zu stunden, wenn die besonderen Umstände des Mitgliedes dies rechtfertigen.

Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils für das folgende Jahr bis zum 01.01. im Voraus zu zahlen.

Eine Erstattung des Mitgliedsbeitrages, auch anteilig, nach Ausscheiden aus dem Verein erfolgt nicht.

Der Einzelbeitrag für aktive und passive Mitglieder beträgt jährlich 20,00 €.

Einzelbeitrag für Schüler und Jugendliche bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit (Stichtag ist der 30.06.),
jährlich 10,00 €

Einzelbeitrag für Kinder und Schüler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, (Stichtag ist der 30.06.), jährlich 5,00 €

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Freien Eintritt zu einer Veranstaltung des Karnevalsvereins haben alle Mitglieder. Eine rechtzeitige Anmeldung wegen Platzreservierung ist jedoch erforderlich! Für eine Partnerkarte ist die entsprechende Gebühr zu entrichten.

 

2. Zuwendungen für Mitglieder

Aktive, stille und Ehrenmitglieder erhalten Zuwendungen vom Verein bei:

runden Geburtstagen, ab dem 50. und dann alle weitere 10 Jahre eine Sach- oder Geldspende in Höhe von bis zu 35,00 €.

Geburtstagen ab dem 75. und dann alle weitere 5 Jahre eine Sach- oder Geldspende in Höhe von bis zu 35,00 €.

grüner -, silberner - oder goldener Hochzeit ebenfalls eine Sach- oder Geldspende in Höhe von bis zu 35,00 €.

Im Todesfall einen Grabstrauß oder Kranz im Wert von 40,00€.

Blumensträuße oder - grüße des Vereins im Wert von 15,00 € erhalten einmalig:

Aktive, passive und Ehrenmitglieder zu den o.g. Jubiläen,

Mitglieder, Eltern für besonderes Engagement bei der Vereinstätigkeit,

Firmen und Einzelpersonen, die die Vereinstätigkeit durch persönliches Engagement unterstützen.

Vereine, die anlässlich eines Jubiläums die Mitglieder des Karnevalsvereins einladen, erhalten ein Gastgeschenk des Vereins im Wert von bis zu 35,00 €.

3. Beschaffung von Kostümen und Garderobe

Diese Ausgaben müssen vom Vorstand genehmigt werden. Und sind deshalb üblicherweise bis Oktober des laufenden Jahres dort an zu melden.

Die Mittel, die für die Beschaffung von Kostümen und Garderobe bereitgestellt werden können, richten sich je nach Kassenlage und werden jährlich neu entschieden.

Die Bestellabwicklung, einschließlich Rechnungslegung ist bis zum 20.12. abzuschließen.

Für die Anmeldung des Bedarfs ist der Gruppenverantwortliche zuständig. Einzel- oder Individualbestellungen von einzelnen Garderobenteilen sind im Normalfall von den Mitgliedern selbst zu tragen.

Kostenbeteiligung:

Für die Beschaffung und Bereitstellung der Kostüme für die Kindertanzgruppen wird ein Elternbeitrag in Höhe von 5,00 € erhoben.

Für aktive Mitglieder staffelt sich die Selbstbeteiligung in Abhängigkeit vom Beschaffungspreis:

5,00 € bei Artikeln bis 25,99 € (incl. Mehrwertsteuer)

10,00 € bei Artikeln über 25,99 € (incl. Mehrwertsteuer)

Es ist ein Fundus einzurichten, in dem die für den Verein beschafften Kostüme eingelagert und registriert werden. Um sie anderen Mitgliedern/Gruppen auch zur Verfügung zu stellen.

In persönlicher Obhut befindliche Garderobe ist ebenfalls in den Fundus zu übergeben.

4. Änderung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.

Lindau, 24.04.2015

Präsident

1. Vizepräsident

2. Vizepräsident

Schatzmeister

 

 

   
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